Weiterbildung LKW

Was fordert das Gesetz?

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) schreibt vor, dass alle Fahrer/innen im Güterverkehr ab dem 10.09.2009 eine regelmäßige Weiterbildung 5 x 7 Stunden innerhalb eines 5 - Jahres - Zeitraumes absolvieren müssen, um weiter einsatzfähig zu sein. Die Weiterbildungspflicht für LKW - Fahrerinnen/Fahrer beginnt am 10.09.2009 und muss am 10.09.2014 abgeschlossen sein (ohne weitere Prüfung).

Wer muß?

Fahrer mit der Führerscheinklasse C1, C1E, C, CE, die im gewerblichen Güterverkehr oder Werksverkehr unterwegs sind.

  • Individuelle Ausbildung
  • Termine nach Absprache
  • Fuhrpark auf dem neuesten Stand der Technik

 

Die einzelnen Module der Weiterbildung LKW

  • Eco - Training
  • Sozial) Vorschriften für den Güterverkehr
  • Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
  • Ladungssicherung

  

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