Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Das schreibt Wikipedia:

Die Straßenverkehrs-Ordnung bildet zusammen mit der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzV) weitestgehend das Straßenverkehrsrecht ab. Die Strafvorschriften im Straßenverkehr ergeben sich aus dem Strafgesetzbuch und dem Straßenverkehrsgesetz. Bei den Bußgeldvorschriften ist insbesondere der so genannte Bußgeldkatalog und das Punktesystem (§ 4 StVG) zu beachten.

Da die StVO eine Verhaltensvorschrift ist, gilt sie ohne Einschränkungen auch für ausländische Fahrzeuge und Fahrzeugführer, solange sie sich im öffentlichen Verkehrsraum in Deutschland befinden. Die Teilnahme von ausländischen Fahrzeugen und Fahrern ist auch von der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzV) betroffen.

Die Rechtsgrundlage für den Erlass der StVO ist § 6 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (vom 16. November 1970; BGBl. I 1970, S. 1565) im Aufgabenbereich des Bundesministerium für Verkehr. Änderungen an der StVO bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Die Umsetzung der StVO durch die Straßenverkehrsbehörden wird in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung geregelt.

 


Die komplette StVO (PDF vom Bundesverkehrsministerium) könnt ihr auch herunterladen
Seit dem 1. September 2009 gibt es einige Neuerungen in der StVO. Ziel ist es, den Schilderwald zu lichten und den Fahrradverkehr sicherer zu machen.

 

 

 

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