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Richtzeichen

Einbahnstraße

Ergänzender Hinweis, das die Straße eine Einbahnstraße ist(keine vorfahrtregelnde Bedeutung).
Verkehrshelfer

Verkehrshelfer, z.B. Schülerlotsen, unterstützen die Verkehrsregelung. Besonders aufmerksam fahren und damit rechnen, das Kinder hier häufiger über die Fahrbahn laufen. Der fließende Verkehr kann angehalten werden, um die Kinder über die Straße zu lassen.
Parken und Reisen

Parkplatz mit Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr.
Wandererparkplatz

Auf Wanderer achten, die hier ihr Fahrzeug abgestellt haben, und auf Fahrzeuge, die vom Parkplatz kommen.
Kraftfahrstraße

Ein- und Ausfahrt nur an Kreuzungen und Einmündungen. Es gelten die besonderen Bestimmungen für Kraftfahrstraßen.
Fußgängerüberweg

Das Zeichen steht unmittelbar an der Markierung und weist zusätzlich auf den Überweg hin. Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig warten. Überholverbot beachten.
Ungenügend befestigter Seitenstreifen

Warnung, mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen den Seitenstreifen zu benutzen.
Wird statt des PKW-Symbols ein LKW gezeigt, gilt die Warnung nur für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t und Zugmaschinen.
Numerierte Umleitung
Umlenkungspfeil

Streckenempfehlung innerhalb des Autobahnnetzes. Das Zeichen weist auf eine in der Regel weniger befahrene Autobahnstrecke hin.
Ende der Autobahn
Ende der Kraftfahrstraße
Richtgeschwindigkeit

Empfehlung, die angegebene Geschwindigkeit auf diesem Streckenabschnitt auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht zu überschreiten.
Ankündigungstafel auf Autobahnen

Die Tafel kündigt Autobahnausfahrten 1000 m, Autobahnkreuze und Autobahndreiecke 2000 m vorher an. Die Zahl im Kreis weist auf die laufende Nummer des Autobahn-"Knotenpunktes" hin, hier die Ausfahrt Düsseldorf-Benrath.
Zusatzschild: Hier dürfen Anwohner mit entsprechend numeriertem Parkausweis parken.
Vorfahrt

Das Zeichen gibt Vorfahrt nur an der nächsten Keuzung oder Einmündung. Innerorts steht es unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung, Ausserorts in der Regel 150m - 250m davor.
Vorfahrtstraße

Das Zeichen steht am Anfang der Vorfahrtstraße und wird an jeder Kreuzung und Einmündung wiederholt. Es steht vor, auf oder hinter der Kreuzung oder Einmündung und gibt Vorfahrt bis zu dem Zeichen "Vorfahrt gewähren!", "Halt! Vorfahrt gewähren!" oder "Ende der Vorfahrtstraße". Ausserhalb geschlossener Ortschaften Parkverbot auf der Fahrbahn.
Abbiegende Vorfahrtstraße

Der Verlauf der Vorfahrtstraße wird auf Zusatzschildern als dicke Linie dargestellt.
Ende der Vorfahrtstraße
Vorrang vor dem Gegenverkehr

Das Zeichen steht vor einer verengten Fahrbahn. Wer in Richtung des weißen Pfeiles fährt, hat Vorrang vor dem Gegenverkehr. Der entgegenkommende Verkehr muß warten. Wer Vorrang hat, muss sich trotzdem auf Anhalten einstellen und darf den Vorrang nur bei freier Engstelle nutzen.
Ortstafel (Vorderseite)

Beginn einer geschlossenen Ortschaft. Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50km/h. Die Absicht des Überholens darf nicht durch Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Freie Fahrstreifenwahl für kfz bis 3,5t zul. Gesamtmasse. Bei PKW darf beim Parken die Parkleuchte eingeschaltet sein.
Ortstafel (Rückseite)

Hier endet eine geschlossene Ortschaft. von heir an gelten wieder die für den Verkehr ausserhalb geschlossener Ortschaften geltenden Vorschriften. Ist der obere Teil des Zeichens weiß, gehört die Ortschaft, auf die hingewiesen wird, zu der selben Gemeinde.
Parken auf Gehwegen

Kraftfahrzeuge und Anhänger bis 2,8t zul. Gesamtmasse dürfen auf dem Gehweg in der angegebenen Weise parken. Schachtdeckel, Hydranten usw. frei lassen.
Verkehrsberuhigter Bereich

Auf spielende Kinder achten, Kinderspiele sind überall erlaubt. Nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren; wenn nötig warten. Parkverbot außerhalb der markierten Flächen. Beim herausfahren Wartepflicht gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern.
Ende des Verkehrsberuhigten Bereiches

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