Tatbestand |
Euro | Punkte |
---|---|---|
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet |
70 |
1 |
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet |
70 |
2 |
Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet |
70 |
2 |
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet |
80 |
2 |
Tatbestand |
Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
---|---|---|---|
5/10 des halben Tachowertes |
75 |
1 |
|
4/10 des halben Tachowertes |
100 |
2 |
|
3/10 des halben Tachowertes |
160 |
3 |
1* |
2/10 des halben Tachowertes |
240 |
4 |
2* |
1/10 des halben Tachowertes |
320 |
4 |
3* |
Tatbestand |
Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
---|---|---|---|
5/10 des halben Tachowertes |
100 |
2 |
|
4/10 des halben Tachowertes |
180 |
3 |
|
3/10 des halben Tachowertes |
240 |
4 |
1 |
2/10 des halben Tachowertes |
320 |
4 |
2 |
1/10 des halben Tachowertes |
400 |
4 |
3 |
Alkoholgehalt im Blut [Promille] |
Keine Anzeichen von Fahrunsicherheit | Anzeichen von Fahrunsicherheit | Verursachung eines Unfalls |
---|---|---|---|
ab 0,3 |
|
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe Entzug der Fahrerlaubnis |
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe Entzug der Fahrerlaubnis |
ab 0,5 |
4 Punkte bis 3.000 EUR bis 3 Monate Fahrverbot |
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe Entzug der Fahrerlaubnis |
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe Entzug der Fahrerlaubnis |
ab 1,1 |
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe Entzug der Fahrerlaubnis |
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe Entzug der Fahrerlaubnis |
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe Entzug der Fahrerlaubnis |
Tatbestand |
Euro | Punkte |
---|---|---|
In der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten. |
250 |
2 |
Tatbestand |
Euro | Punkte |
Monat(e) |
---|---|---|---|
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren in einer Ein- oder Ausfahrt |
75 |
4 |
|
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen |
130 |
4 |
|
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf durchgehender Fahrbahn |
200 |
4 |
1 |
Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt |
75 |
2 |
|
Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug geparkt |
70 |
2 |
Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder deren Versuch wird mit 7 Punkten im VZR, einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis bestraft, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen bzw. fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Monat(e) Fahrverbot |
---|---|---|---|
Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet |
80 |
3 |
|
Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte |
80 |
3 |
|
Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl Blinklicht gelbe/rote Lichtzeichen gegeben wurden / die Schranken sich senkten / ein Bediensteter "Halt" gebot |
240 |
3 |
1 |
Als anderer Verkehrsteilnehmer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert |
350 |
4 |
|
Als Kraftfahrzeugführer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert |
700 |
4 |
3 |
Tatbestand |
Punkte |
---|---|
Fahrerflucht bei tätiger
Reue, wenn das Gericht
die Strafe mildert oder von Strafe absieht (Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden) |
5 |
Sonstige Fälle der Fahrerflucht |
7 |
Tatbestand |
Euro | Punkte |
---|---|---|
Amtliches Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen |
50 |
1 |
Kfz (außer Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen |
50 |
3 |
oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen |
75 |
3 |
Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand (z.B. Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen |
90 |
3 |
oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen |
135 |
3 |
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
---|---|---|
An einem Fußgängerüberweg, den ein bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt |
80 |
4 |
Tatbestand |
Euro | Punkte |
---|---|---|
Mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel oder Glatteis) |
100 |
3 |
Übertretung innerorts
(bis 3,5t) |
Euro |
Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 |
15 |
|
|
11-15 |
25 |
|
|
16-20 |
35 |
|
|
21-25 |
80 |
1 |
|
26-30 |
100 |
3 |
|
31-40 |
160 |
3 |
1 |
41-50 |
200 |
4 |
1 |
51-60 |
280 |
4 |
2 |
61-70 |
480 |
4 |
3 |
über 70 |
680 |
4 |
3 |
Übertretung
außerorts (bis 3,5t) |
Euro |
Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 |
10 |
|
|
11-15 |
20 |
|
|
16-20 |
30 |
|
|
21-25 |
70 |
1 |
|
26-30 |
80 |
3 |
|
31-40 |
120 |
3 |
|
41-50 |
160 |
3 |
1 |
51-60 |
240 |
4 |
1 |
61-70 |
440 |
4 |
2 |
über 70 |
600 |
4 |
3 |
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
---|---|---|
Vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten |
70 |
3 |
Dem Fahrzeugverkehr der
freigegebenen
Verkehrsrichtungen gefährdet Ausnahme: Fahrradverkehr auf Radwegefurten |
100 |
3 |
Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert |
100 |
3 |
Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet |
150 |
3 |
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
---|---|---|
Sicherheitsgurt nicht angelegt, auch in Bussen (Fahrgast) |
30 |
|
Mitnahme eines Kindes bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung |
30 |
|
Mitnahme mehrerer Kinder bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung |
35 |
|
Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung |
40 |
1 |
Mitnahme mehrerer Kinder ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung |
50 |
1 |
Als vorsätzlicher Verstoß nicht im Bußgeldkatalog geregelt; Sanktionshöhe im Einvernehmen zwischen Ländern und Bund festgelegt.
Tatbestand |
Euro | Punkte |
---|---|---|
als Kraftfahrzeugführer |
40 |
1 |
als Radfahrer |
25 |
|
Tatbestand: Fristüberschreitung |
Euro | Punkte |
---|---|---|
bis 2 Monate |
15 |
|
2 bis 4 Monate |
25 |
|
4 bis 8 Monate |
40 |
1 |
mehr als 8 Monate |
75 |
2 |
Tatbestand: Fristüberschreitung |
Euro | Punkte |
---|---|---|
2 bis 4 Monate |
15 |
|
4 bis 8 Monate |
25 |
|
mehr als 8 Monate |
40 |
2 |
Tatbestand |
Euro | Punkte |
---|---|---|
bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet |
80 |
2 |
auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert |
80 |
1 |
Tatbestand |
Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
---|---|---|---|
Ampel bei "Rot" überfahren |
90 |
3 |
|
Ampel bei "Rot" überfahren mit Gefährdung / Sachbeschädigung |
200 / 240 |
4 |
1 |
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" überfahren |
200 |
4 |
1 |
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" mit Gefährdung / Sachbeschädigung überfahren |
320 / 360 |
4 |
1 |
Tatbestand |
Euro | Punkte |
---|---|---|
Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren |
40 |
1 |
Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet |
200 |
1 |
Tatbestand |
Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
---|---|---|---|
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt |
30 |
|
|
Innerhalb geschlossener Ortschaften
rechts
überholt |
35 |
|
|
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt |
100 |
3 |
|
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt |
80 |
1 |
|
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage |
100 |
3 |
|
Überholt, obwohl nicht übersehen
werden konnte, dass während des
ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs
ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage |
150 |
4 |
|
Überholt, obwohl nicht
übersehen werden konnte,
dass während des ganzen Überholvorgangs jede
Behinderung des
Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer
Verkehrslage - mit Gefährdung / Sachbeschädigung |
250 / 300 |
4 |
1 |
Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277) |
70 |
1 |
|
Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug |
120 |
4 |
|
Mit einem Kraftfahrzeug mit einem
zulässigen
Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die
Sichtweite durch
Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug - mit Gefährdung / Sachbeschädigung |
200 / 240 |
4 |
1 |
Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet |
80 |
2 |
|
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
---|---|---|
Als Wartepflichtiger an eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren |
10 |
|
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert |
25 |
|
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet |
100 |
3 |
Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet |
75 |
3 |
Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet |
50 |
3 |