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Vorschriftszeichen
| Fußgänger Fußgänger müssen den Gehweg benutzen. Für andere Verkehrsteilnehmer, ausgenommen radfahrende Kinder bis zehn Jahre, verboten. | |
| Verbot für Mofas Kleinkrafträder und Leichtkrafträder dürfen hier fahren. | |
| Vorgeschriebene Fahrtrichtung Man darf nur in der angezeigten Pfeilrichtung weiterfahren. Verbot für jede andere Richtung. | |
| Taxenstand Mit an- und abfahrenden Taxen rechnen. Halteverbot für alle anderen Fahrzeuge. | |
| Radfahrer Radfahrer müssen den Radweg benutzen. Das gilt auch für Mofafahrer, die ihr Fahrzeug durch Treten fortbewegen. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer verboten. | |
| Reiter Benutzung für Reiter vorgeschrieben. Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer. | |
| Fußgänger-Zusatzschild: Lieferanten dürfen hier fahren, aber nur mit Schrittgeschwindigkeit. Sie müsen auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und notfalls anhalten. | |
| Verbot für Radfahrer Radfahrer dürfen hier nicht fahren. Für Motorräder, PKW usw. erlaubt. | |
| Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas Hier dürfen alle Arten von Motorrädern nicht fahren. | |
| Verkehrsverbot bei SMOG oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen Ausgenommen sind PKW mit "SMOG-Plakette" und Fahrzeuge mit Elektroantrieb. | |
| Wendeverbot Einfaches Linksabbiegen ist erlaubt. | |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit Die angegebene zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden. Sind innerorts höhere Geschwindigkeiten als 50 km/h zugelassen, gilt das für Fahrzeuge aller Art. | |
| Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit Innerhalb des gesamten so gekennzeichneten Gebietes darf nicht schnaller gefahren werden, als angegeben. Eine Beschilderung einzelner Straßenzüge entfällt. | |
| Zusatzschild: Verbot, bei nasser Fahrbahn die angegebene Geschwindigkeit zu überschreiten. | |
| Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit Das Zeichen verbietet, langsamer als mit der angegebenen Geschwindigkeit zu fahren, soweit nicht Straßen-, Verkehrs-,Sicht- und Wetterverhältnisse dazu verpflichten. Wer wegen mangelnder persönlicher Fähigkeiten oder wegen der Eigenschaften von Fahrzeug oder Ladung nicht so schnell fahren kann, darf diese Starße nicht benutzen. | |
| Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art Hier dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen nicht überholt werden. Überholen von Motorrädern ohne Beiwagen, Mofas, Strßenbahnen und nichtmotorisierten Fahrzeugen ist erlaubt. | |
| Zusatzschild: Länge der Überholverbotsstrecke | |
| Zusatzschild: Das Überholverbot beginnt in 200m. Ein Überholvorgang muß bis dahin beendet sein. | |
| Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit | |
| Ende sämtlicher Streckenverbote Ab hier sind alle Streckenverbote (Geschwindigkeitsbegrenzung, Mindestgeschwindigkeit, Überholverbot) wieder aufgehoben. | |
| Zusatzzeichen: Halteverbot, auch auf dem Seitenstreifen. | |
| Verbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Länge Verbot gilt für Fahrzeuge und Züge einschließlich Ladung. | |
| Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschliesslich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse. Für die genannten Fahrzeuge gesperrt. | |
| Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand Fahrer eines Kraftfahrzeugs über 3,5 t zulässige Gesamtmasse oder einer Zugmaschine (Ausnahme: PKW und Omnibusse) dürfen den angegebenen Mindestabstand zum vorherfahrenden KFZ gleicher Art nicht unterschreiten. | |
| Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschliesslich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse Hier dürfen z.B. LKW und Lastzüge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und Zugmaschinen mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen nicht überholen. | |
| Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern Diese Fahrzeuge dürfen hier nicht fahren. | |
| Andreaskreuz (auch liegend) Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! Vor dem Zeichen warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert, die Schranken sich senken oder geschlossen sind, ein Bahndienstbeamter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt oder der Übergang wegen einer Stockung nicht zügig überquert werden kann. | |
| Vorfahrt gewähren! Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und dem Querverkehr Vorfahrt gewähren. Halteverbot bis zu 10 m davor, wenn das Zeichen beim Halten verdeckt würde. | |
| Ankündigung des Halteverbots Nach 100 m folgt ein Stop-Schild. | |
| Halt! Vorfahrt gewähren! An der Haltelinie unbedingt halten und erforderlichen falls an der Sichtlinie erneut halten. Bei fehlender Haltlinie an der Sichtlinie anhalten. Sonstiges Halten bis zu 10 m davor verboten, wenn das Zeichen verdeckt würde. | |
| Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren Wartepflicht gegenüber dem Gegenverkehr an Engstellen. | |
| Vorgeschriebene Fahrtrichtung Man darf nur in der angezeigten Pfeilrichtung weiterfahren. Verbot für jede andere Richtung. | |
| Vorgeschriebene Fahrtrichtung Man darf nur in der angezeigten Pfeilrichtung weiterfahren. Verbot für jede andere Richtung. | |
| Vorgeschriebene Fahrtrichtung Man darf nur in der angezeigten Pfeilrichtung weiterfahren. Verbot für jede andere Richtung. | |
| Vorgeschriebene Fahrtrichtung Man darf nur in der angezeigten Pfeilrichtung weiterfahren. Verbot für jede andere Richtung. | |
| Vorgeschriebene Fahrtrichtung Man darf nur in der angezeigten Pfeilrichtung weiterfahren. Verbot für jede andere Richtung. | |
| Vorgeschriebene Fahrtrichtung Man darf nur in der angezeigten Pfeilrichtung weiterfahren. Verbot für jede andere Richtung. | |
| Vorgeschriebene Fahrtrichtung Man darf nur in der angezeigten Pfeilrichtung weiterfahren. Verbot für jede andere Richtung. |
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