Neuigkeiten rund um´s Fahren

Automatik - Regelung

B 197
B 197

Während der Ausbildung müssen mindestens 10 Fahrstunden á 45 min in einem Schaltwagen gefahren werden.
Im Anschluss muss in einer mindestens 15-minütigen Fahrt (mit dem/der Fahrlehrer/in, kein/e Prüfer/in) innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften nachgewiesen werden, dass der/die Bewerber/in in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.
Nach erfolgreicher Fahrt stellt die Fahrschule dem/der Fahrschüler/in eine Bescheinigung aus.
Die Bescheinigung wird bei der praktischen Fahrprüfung vorgelegt, somit erfolgt keine Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe.
Im Führerschein wird bei der Klasse B die Schlüsselzahl 197 eingetragen.
Die Schlüsselzahl beinhaltet keine Einschränkung. Es dürfen auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe sowohl im Inland, als auch im Ausland gefahren werden .
So kann auch eine bestehende Beschränkung auf Automatik (Schlüsselzahl 78) aufgehoben werden.

Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen (z.B. Klasse BE, C oder C1) für diese eine Automatikbeschränkung (Schlüsselzahl 78), sofern die Prüfung mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wird.

Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung für aufbauende Erweiterungsklassen.

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